Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten

Volltext

Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.

Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
  • Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung aus betroffenen Gebieten
  • Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel

Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
  • Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
  • Maßnahmen in der Landwirtschaft
  • Dekontamination oder Umsiedlung

Im Katastrophenfall wirken Bund, Länder und Kommunen zusammen, um den Schutz der Bevölkerung vor einem radiologischen Notfall zu gewährleisten.

Gebühren

Ansprechpunkt

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Hinweise (Besonderheiten)

  •  Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
  • Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Fachdienst Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Färberstraße 105-107
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-6000
Telefax: +49 4321 942-6191

E-Mail: berufsfeuerwehr@neumuenster.de