- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Jagdsteuer
Leistungsbeschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Teaser
Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Es fallen keine Jagdsteuern an.
Zuständige Stellen
Steuern und Abgaben der Stadt Neumünster
Steuern und Abgaben der Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388
E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de
Webseite: Infos rund um Finanzen
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht