Jagdsteuer bezahlen
Leistungsbeschreibung
Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.
Teaser
Wenn Sie das Jagdrecht selbst ausüben oder ausüben lassen, kann es sein, dass Sie eine Jagdsteuer zahlen müssen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
- Sie zahlen die Jagdsteuer.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)
Voraussetzungen
- Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
- Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Es fallen keine Jagdsteuern an.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388
E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de
Webseite: Infos rund um Finanzen
Webseite: FAQs zur Grundsteuerreform
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
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- Rollstuhlgerecht