Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Leistungsbeschreibung
Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
Teaser
Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Natur und Umwelt
Stadt Neumünster - Natur und Umwelt
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2503
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24062 Kiel
24171 Kiel Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Webseite: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Webseite: poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht