Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Volltext
Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).
Fristen
Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2503
Telefon: +49 4321 942-2716
(Geschäftszimmer)
Webseite:
Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
E-Mail:
fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24062 Kiel
24171 Kiel
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239
Webseite:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr