• Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.

Grundsteuer

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

Teaser

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

Rechtsgrundlage

  • Bewertungsgesetz (BewG),
  • Grundsteuergesetz (GrStG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer/-innen eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über ELSTER abzugeben. In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z.B. hierzu die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform abgeben (Entsprechende Vordrucke erhält man beim Finanzamt Neumünster in der Bahnhof- und Sedanstraße bzw. im Foyer des neuen Rathauses).

Eine Abgabe der Feststellungserklärung per ELSTER ist seit 01.07.2022 möglich und beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Abgabefrist für Grundsteuererklärungen wurde verlängert: Bis zum 31. Januar 2023 können die Erklärungen zur Grundsteuer noch abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer sowie ein Erklär-Video, das Sie Schritt für Schritt durch die Erklärungsabgabe für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung mit ELSTER führt. Sie erfahren, welche Informationen Sie benötigen, wo Sie sie finden und wo Sie sie eintragen.

Grundsätzlich: Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich?

  • Steuernummer des Grundbesitzes

Diese stimmt nicht mit Ihrer Einkommensteuernummer und der Steuernummer der Kommune überein. Die Steuernummer ändert sich nicht. Diese finden Sie auf Ihrem bisherigen Einheitswertbescheid bzw. auf Schreiben des Finanzamtes. Das Format lautet z. B. 12/345/67890

Finanzamt Neumünster, Telefon: 04321 496-1600

  • Fläche des Grundstücks:  

Adresse, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück

Grundbuchamt Neumünster, Telefon: 04321 940-0

  • Art des Grundstücks:  

z.B. Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstück

  • Baujahr

Das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ist einzutragen. Bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird keine genaue Jahresangabe benötigt.

  • Garagen-/Tiefgaragenstellplätze

Anzugeben ist die Anzahl der Stellplätze. Stellplätze im Freien und Carports sind nicht einzutragen

  • Wohn- und ggf. Nutzfläche

Bauarchiv Neumünster, Telefon: 04321 942 2685

  • Bodenrichtwert zum 01.01.2022

Die Bodenrichtwerte werden zur Erklärungsabgabe im Internet zur Verfügung gestellt.

www.schleswig-holstein.de/grundsteuer (siehe „zu den Bodenrichtwerten“)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen lediglich um Orientierungshilfen handelt. Diese haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, die Hilfe der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.

(Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel)

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Zuständige Stellen

Adresse:
Steuern und Abgaben der Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388

E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de
Webseite: Infos rund um Finanzen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

mittwochs und freitags geschlossen

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Ansprechpartner

    Telefon: +49 4321 942-2465
    Telefon: +49 4321 942-2396
    Telefon: +49 4321 942-2398
    Telefon: +49 4321 942-2275