Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Grundschule: Übergang in weiterführende Schule ("Orientierungsstufe")
Leistungsbeschreibung
Ihr Kind besucht die vierte Klasse der Grundschule. Sie müssen nach Erhalt des Entwicklungsberichtes wählen, welche Schule Ihre Tochter beziehungsweise Ihr Sohn zukünftig besuchen soll.
Schleswig-Holstein bietet die Möglichkeit zum Besuch einer Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums.
In den Gymnasien sind die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Orientierungsstufe gestaltet. Ziel der Orientierungsstufe ist es, die Kinder zu fördern und zu fordern und zu ermitteln, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann.
Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe - diese Schulen sind geprägt von längerem gemeinsamen Lernen und individueller Förderung. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden und auch über die Jahrgangsstufe 6 hinaus weitgehend gemeinsam unterrichtet werden.
Teaser
Die Orientierungsstufe dient dazu herauszufinden, ob die Schülerinnen oder Schüller voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten können.
Rechtsgrundlage
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO),
- Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym).
Was sollte ich noch wissen?
Jährlich erscheint eine aktualisierte Informationsbroschüre „Welche Schule für mein Kind“, die an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 verteilt wird.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- Aktuelle Informationen zu den Grundschulen und weiterführenden Schulen, die in Neumünster angesiedelt sind, finden Sie unter "Schulen in NMS".
Zuständige Stellen
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105
Telefon: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Brunswiker Straße 16-22
24105
Telefon: 0431 988-2302
Telefax: 0431 988-2528