- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Gleichstellung der Frau
Leistungsbeschreibung
Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Teaser
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
- Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG),
- Art. 6 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Verf SH),
- § 22a Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
- § 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO-SH)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- Gleichstellungsstelle der Stadt Neumünster: Aufgaben, Ziele und mehr
Zuständige Stellen
Gleichstellungsstelle der Stadt Neumünster
Gleichstellungsstelle der Stadt Neumünster
Großflecken 72
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2588
Telefon: +49 4321 942-2319
Telefax: +49 4321 942-2085
E-Mail: gleichstellungsstelle@neumuenster.de
Webseite: Gleichstellungsstelle
- Aufzug vorhanden
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
24170 Adolf-Westphal-Straße 4
24143
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Webseite: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105
24171
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Webseite: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht