• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Leistungsbeschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Altenpflegerin / Altenpfleger,
  • Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer,
  • Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer,
  • Diätassistentin / Diätassistent,
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann
  • Logopädin / Logopäde,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (ausl. Anerkennung),
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (ausländische Anerkennung),
  • Orthoptistin / Orthoptist,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent,
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut,
  • Podologin / Podologe und
  • Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (früher: Rettungsassistentin / Rettungsassistent).
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäte

Teaser

Berufsbezeichnungen in Gesundheitsfachberufen (z. B. Ergotherapeut, Logopäde), bedürfen einer Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).

Voraussetzungen

Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:

  • den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein oder
  • einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle (SHIBB Landesamt) in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Ablegung der in den jeweiligen Berufsgesetzen vorgeschriebenen Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro,
  • bei Anerkennung von Auslandsabschlüssen wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 bis 225,00 Euro

gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Anträge / Formulare

Formloser Antrag.

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