- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Leistungsbeschreibung
In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.
Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Haltungsverbot erteilen.
Teaser
Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Verbot der nicht gewerbsmäigen Haltung von gefährlichen Wildtieren zulassen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Herkunftsnachweis der Tiere,
- Nachweis über die Erforderlichkeit der Haltung der Tiere.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten.
Rechtsgrundlage
§ 38 Abs. 5 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Zuständige Stellen
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-02
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht