Gefährliche Güter: Transport

Volltext

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.

Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.

Gebühren

Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970

Webseite: Webseite
E-Mail: stadt@neumuenster.de