Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen

Leistungsbeschreibung

Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
 

Teaser

Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Zuständige Stelle

Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Welche Gebühren fallen an?

Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Gebühr: EUR 1.300

Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Gebühr: EUR 1.200

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Fachlich freigegeben am

23.12.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)

Südring 32
22303 Hamburg, Freie und Hansestadt

Telefon: +49 40 42863-5006
Telefax: +49 40 42863-5188

E-Mail: gza@bsg.hamburg.de
Webseite: https://www.hamburg.de/gza