- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Gebäudeabsteckung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Die Markierung erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Schnurgerüstes.
Der Bau muss sowohl hinsichtlich des Grundrisses als auch der Höhenlage den Markierungen entsprechen. Verlangt die Bauaufsichtsbehörde darüber den Nachweis einer amtlichen Stelle, ist zu beachten, dass die Gebäudeabsteckung von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt sein muss.
Teaser
Wer ein neues Gebäuse errichten möchte, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt haben.
An wen muss ich mich wenden?
An einen Architekten, eine Baufirma oder an eine Vermessungsingenieurin/einen Vermessungsingenieur.
Wird ein amtlicher Nachweis verlangt, muss die Absteckung von einer/einem im Land Schleswig-Holstein zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieure (BDVI-SH) durchgeführt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gebäudeabsteckung werden Entgelte nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 73 Abs. 6 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).
Anträge / Formulare
Die Anträge können formlos gestellt werden.
Zuständige Stellen
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
24062 Mercatorstraße 1
24106
Telefon: +49 431 383-0
Telefax: +49 431 383-2099
Webseite: www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de
E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de