Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Futtermittelkontrolle
Leistungsbeschreibung
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von rund 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei rund 66 Mio. Tonnen jährlich, was ungefähr dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln - kurz: Futtermittelkontrolle - soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
Teaser
Produkt begleitende amtliche Überwachung von Futtermitteln auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
- an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Zuständige Stellen
Landeslabor Schleswig-Holstein
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 904-600
Telefax: +49 4321 904-619
E-Mail: info@lsh.landsh.de
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103
Telefon: 0431 9880
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Webseite: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz