Futtermittelkontrolle

Leistungsbeschreibung

Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von rund 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei rund 66 Mio. Tonnen jährlich, was ungefähr dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.

Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln - kurz: Futtermittelkontrolle - soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.

Teaser

Produkt begleitende amtliche Überwachung von Futtermitteln auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
  • an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Rechtsgrundlage

 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Telefon: +49 4321 904-600
Telefax: +49 4321 904-619

E-Mail: info@lsh.landsh.de

Adresse:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Telefon: 0431 9880

E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Webseite: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz