Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Frühförderung Hörgeschädigte
Leistungsbeschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Teaser
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Rechtsgrundlage
§ 30 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen
Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2293
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Kriegsopferfürsorge: Buchstaben A - K
Telefon: +49 4321 942-2541
- Kriegsopferfürsorge: Buchstaben L - Z
Telefon: +49 4321 942-2762