• Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.

Frühförderung Hörgeschädigte

Leistungsbeschreibung

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

Teaser

Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

Rechtsgrundlage

§ 30 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen der Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2293

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Kriegsopferfürsorge: Buchstaben A - K

    Telefon: +49 4321 942-2541

  • Kriegsopferfürsorge: Buchstaben L - Z

    Telefon: +49 4321 942-2762