- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Leistungsbeschreibung
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Dazu gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten z.B. die Bestimmung des Kariesrisikos und die Beratung über Ernährung und Mundhygiene.
Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).
Teaser
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Krankenkasse
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Voraussetzungen
Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
- U1 Unmittelbar nach der Geburt
- U2 3.-10. Lebenstag
- U3 4.-5. Lebenswoche
- U4 3.-4. Lebensmonat
- U5 6.-7. Lebensmonat
- U6 10.-12. Lebensmonat
- U7 21.-24. Lebensmonat
- U7a 34.-36. Lebensmonat
- U8 46.-48. Lebensmonat
- U9 60.-64. Lebensmonat
- J1 13. -14. Lebensjahr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundkeitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.
Anträge / Formulare
Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Kinder- und jugendärztliche Leistungen im Fachdienst Gesundheit
Kinder- und jugendärztliche Leistungen im Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Ansprechpartner/-in
Telefon: +49 4321 942-2840
Telefon: +49 4321 942-2839
Telefon: +49 4321 942-2841
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
24170 Adolf-Westphal-Straße 4
24143
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Webseite: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de