- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Fliegende Bauten
Leistungsbeschreibung
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können.
Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Ausgenommen sind die in § 76 Abs. 2 Satz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) genannten Fälle. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Schleswig-Holstein.
Die Ausführungsgenehmigung wird gemäß § 76 Abs. 5 LBO in ein Prüfbuch eingetragen.
Teaser
Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
Landeshauptstadt Kiel, Bauaufsichtsbehörde, für Genehmigungen in ganz Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
„Durch die Landesverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Ausführungsgenehmigungen von Fliegenden Bauten vom 15. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 4) wurde die Befugnis zur Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten nach § 76 Absatz 3 bis 5 der Landesbauordnung auf die Bauaufsichtsbehörde bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel übertragen. Die Bauaufsichtsbehörde bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel wird bei der Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten vertreten durch das Prüfamt für Standsicherheit bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel.
Die Kontaktadresse lautet:
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
Prüfamt für Standsicherheit
Fliegende Bauten Schleswig-Holstein
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel. 0431/901-2656
Fax 0431/901-742656
E-Mail: Fliegende-Bauten-SH@kiel.de
Für die Gebrauchsabnahmen von Fliegenden Bauten nach § 76 Absatz 7 Landesbauordnung sind weiterhin die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.“
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt.
Rechtsgrundlage
- § 76 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Tarifstelle 3.
Zuständige Stellen
Bauaufsicht der Stadt Neumünster
Bauaufsicht der Stadt Neumünster
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2617 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2624
E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de
E-Mail: denkmalpflege@neumuenster.de
Webseite: Untere Bauaufsichtsbehörde
Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Fleethörn 9
24103
24099
Telefon: +49 431 901-2656
Telefax: +49 431 901-742656
E-Mail: pruefamtfuerbaustatik@kiel.de
Webseite: Prüfamt für Baustatik Kiel
Nach telefonischer Vereinbarung
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht