Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Volltext
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Wer Tiere schlachten möchte, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, muss die Tiere amtlich untersuchen lassen.
Gebühren
Es fallen Gebühren gemäß Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
- An das Veterinäramt (Amtstierarzt) oder
- an das Lebensmittelüberwachungsamt der Kreise oder kreisfreien Städte.
Fristen
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten; in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.
erforderliche Unterlagen
Informationen zur Lebensmittelkette.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (seit 1. Oktober 2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben ( Lebensmittelunternehmen ) durchgeführt werden.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Großflecken 23
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2559
(Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2082
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
veterinaer@neumuenster.de