Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Leistungsbeschreibung
Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Teaser
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
Verfahrensablauf
- Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
- Fischereiaufwand
- Fänge
- Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
- Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
- Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
- Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
- Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
Voraussetzungen
- Ausübung der Fischereirechte
- Offenes Gewässer
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
Welche Fristen muss ich beachten?
Zum 1. Februar nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Hegeplan aufzustellen.
Geltungsdauer: 3 - 5 Jahre
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Webseite: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht