- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Fachkundige Person - Befähigungsschein
Leistungsbeschreibung
Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter/innen einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.
Inhaber/innen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Voraussetzungen:
- Sie sind zuverlässig, fachkundig und persönlich geeignet.
- Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind deutscher oder EU-Bürger.
Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz wird nur auf Antrag ausgestellt. Er kann inhaltlich beschränkt, befristet und, auch nachträglich, mit Auflagen verbunden werden.
Teaser
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchte, benötigt einen Befähigungsschein.
An wen muss ich mich wenden?
An die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung des Befähigungsscheins gemäß § 20 SprengG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes" sowie gegebenenfalls das Formblatt "Beiblatt A",
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- erforderliche Nachweise über die Fachkunde nach § 9 SprenG.
Bei EU-Ausländern: Bescheinigung für die Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (zum Beispiel Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Rechtsgrundlage
§ 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG).
Anträge / Formulare
Der Antrag ist persönlich bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Zuständige Stellen
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - Standort Kiel
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - Standort Kiel
Seekoppelweg 5a
24113
Telefon: +49 431-6407-0
Telefax: +49 431-6407-250
E-Mail: poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht