Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen.
Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
- Hilfe zur Verselbständigung
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Teaser
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Welche Gebühren fallen an?
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefax: +49 4321 942-2744
E-Mail: asd@neumuenster.de
Webseite: Bezirkssozialarbeit
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalterzur Verfügung.
Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2374
Telefon: +49 4321 942-2699
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefon: +49 4321 942-2362
Telefon: +49 4321 942-2528
Telefax: +49 4321 942-2744
E-Mail: asd@neumuenster.de
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
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Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr
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