Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen

Leistungsbeschreibung

Als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als

  • Versicherungsvertreterin beziehungsweise -vertreter oder
  • Versicherungsmaklerin beziehungsweise -makler tätig.

Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.

Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.

Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.

Teaser

Möchten Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtlich zuständige IHK

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige IHK

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden:
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
    • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
    • mangels Masse abgewiesen wurde oder
    • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
  • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
    • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den erforderlichen Mindestdeckungssummen für das Versicherungsvermittlergewerbe abgeschlossen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
      • gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Land des Unternehmenssitzes, die die Rechtsform nachweisen
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde und
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei Wohnsitz im Ausland:
      •  entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Auskunft aus dem Vermögensverzeichnis
      • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Bescheinigung des Finanzamtes oder des Gemeindesteueramtes in Steuersachen
    • bei Wohnsitz im Ausland:
      • entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
  • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
  • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Zuständige Stellen

Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

 

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

 

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

 

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

 

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Infothek

Bergstraße 2
24103 Kiel

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:00-17:00

Fr 8:00-15:30

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

 

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung

Bergstraße 2
24103 Kiel

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

 

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

 

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

 

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

 

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht