- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Erbschaft: Erbschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können, ein Erbschein benötigt. Das kommt vor allem in Betracht, wenn
- keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
- ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches Testament vorliegt,
- der Inhalt der letztwilligen Verfügung nicht eindeutig ist.
Der Erbschein muss beantragt werden. Da grundsätzlich eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der notwendigen Angaben abzugeben ist, sollten Sie sich dazu persönlich an eine Notarin/einen Notar oder an das Nachlassgericht wenden.
Insbesondere bei einem Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge muss die Erbfolge durch Personenstandsurkunden belegt werden.
Teaser
Wer geerbt hat, benötigt häufig einen Erbschein, um über das Erbe verfügen zu können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Nachweis der Erbfolge (für alle in Betracht kommenden Angehörigen) werden insbesondere benötigt:
- Geburtsurkunde,
- Sterbeurkunde,
- Heiratsurkunde,
- ggf. Auszüge aus dem Familienbuch bzw. aus dem Personenstandsregister,
- Personalausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG). Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 2353 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- §§ 352 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie den Erbschein nur für die Berichtigung des Grundbuchs benötigen, sollten Sie dies dem Nachlassgericht von vornherein mitteilen. Insbesondere wenn die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag beruht, kann es nämlich genügen, wenn Sie anstelle des Erbschein das Testament/den Erbvertrag und die Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung des Testaments bzw. Erbvertrags vorlegen. Erachtet das Grundbuchamt die Erbfolge durch diese Urkunden nicht für nachgewiesen, so kann es allerdings die Vorlegung eines Erbscheins verlangen.
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen
Amtsgericht Neumünster
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 940-0
Telefax: +49 4321 940-299
E-Mail: verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de
Webseite: www.amtsgericht-neumuenster.schleswig-holstein.de