Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
Leistungsbeschreibung
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:
- das Wohnen
- die Finanzen
- die Haushaltsführung
- die Freizeitgestaltung
- die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Elternschaft
Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.
Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.
Teaser
Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst, Gesundheitsamt oder Sozialpsychiatrischer Dienst).
Bitte wenden Sie sich an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst, Gesundheitsamt oder Sozialpsychiatrischer Dienst).
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.
A
Voraussetzungen
- das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung
sowie
- eine Einschränkung der Teilhabe.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Thema Sucht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2293
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Arbeitsgruppe Hilfeplanung
Telefon: +49 4321 942-2121 (Frau Dubberke: Buchstaben Glj - Hru)
Telefon: +49 4321 942-2475 (Frau Barz, Buchstaben Nev - Rich)
Telefon: +49 4321 942-2474 (Frau Ebert: Buchstaben Schulu – Stuc)
Telefon: +49 4321 942-2124 (Frau Schreiber: Buchstaben Stud - Wrag)
Telefon: +49 4321 942-2540 (Frau Eichhorn: Buchstaben Hrv - Kasc)
Telefon: +49 4321 942-2766 (Frau Micheels: Buchstaben Lav – Neu )
Telefon: +49 4321 942-2226 (Buchstaben Kasd – Lau)
Telefon: +49 4321 942-2122 (Frau Baumann: Buchstaben Rici - Schult)
Telefon: +49 4321 942-2123 (Frau Krause: Buchstaben But – Gli )
Telefon: +49 4321 942-2718 (Herr Langer: Buchstaben A - Bus)
Telefon: +49 4321 942-2379 (Herr Formella: Buchstaben Wrah – Z )
Sozialpsychiatrie und Leistungen für besondere Zielgruppen/Gesundheitsamt NMS
Sozialpsychiatrie und Leistungen für besondere Zielgruppen/Gesundheitsamt NMS
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2820
Telefax: +49 4321 942-2800
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Webseite: Fachdienst Gesundheit
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Ansprechpartner/-in
Telefon: +49 4321 942-2834
Telefon: +49 4321 942-2835