Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

Teaser

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

20.09.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - Standort Kiel

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Telefon: 0431 220040-10
Telefax: 0431 220040-650

E-Mail: poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde

Adresse:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Telefon: 0431 220040-10 (Zentrale)
Telefax: 0431 220040-650

E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de
Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde