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Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Leistungsbeschreibung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.
Es gibt auch eingeschränkte Sachkundenachweise, die nur für bestimmte Chemikalien gelten. Weiterhin gibt es einen ergänzenden Chemikaliensachkundenachweis zum Sachkundenachweis für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.
Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr angeboten.
Teaser
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR).
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr zwischen 20,00 Euro und 250,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG),
- § 5 Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsordnung - ChemVerbotsV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.2 - VwGebV.
Was sollte ich noch wissen?
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.
Zuständige Stellen
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Nebenstelle Lübeck (Schwartauer Landstraße)
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Nebenstelle Lübeck (Schwartauer Landstraße)
Schwartauer Landstraße 9
23554
Telefax: +49 451 4706-210
Telefon: +49 451 4706-02
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 UHr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht