Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Leistungsbeschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Teaser
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Zuständige Stellen
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Infothek
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht