Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung
Leistungsbeschreibung
Erkenntnisse über die Bevölkerungsstruktur und die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sind wichtige Planungsgrundlagen für den Staat (Bund, Länder und Kommunen), aber auch die private Wirtschaft.
Die gravierenden demographischen Veränderungen der nächsten Jahrzehnte werden sich spürbar auf alle Lebensbereiche auswirken. Sie erfordern frühzeitiges Handeln und bedarfsgerechte Planungen.
Aufgabe des Landes ist es, in seinen eigenen Zuständigkeitsbereichen hierfür die richtigen Weichen zu stellen und durch gesetzliche Vorgaben, aber auch Information und Beratung sowie Programme und Projekte, Kommunen und andere öffentliche sowie private Planungsträger hierbei zu unterstützen.
Teaser
Die obersten Landesbehörden und das Statistikamt Nord informieren über die Bevölkerung/Bevölkerungsentwicklung.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Landesministerien Schleswig-Holstein, wenn es um bevölkerungsbezogene Fachplanungen auf Landesebene geht,
- an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung 3 - Bereich Landesplanung, wenn es um allgemeine Informationen zur Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein geht,
- an das Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord), wenn es um Bevölkerungsdaten für Schleswig-Holstein geht.
Welche Gebühren fallen an?
Seitens des Landes werden Informationen zur Bevölkerungsentwicklung kostenlos angeboten.
Für detaillierte Bevölkerungsdaten des Statistikamtes Nord können Kosten anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten.
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1 Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz).
Was sollte ich noch wissen?
Das Thema „Bevölkerungsentwicklung“ spielt in verschiedenen Bereichen der Landespolitik (zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Fachkräfte) eine Rolle und wird in den jeweiligen Fachministerien bei der Aufgabenplanung und Schwerpunktsetzung berücksichtigt.
Zuständige Stellen
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro im alten Rathaus:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105
24171
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Webseite: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht