• Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.

Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung

Leistungsbeschreibung

Erkenntnisse über die Bevölkerungsstruktur und die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sind wichtige Planungsgrundlagen für den Staat (Bund, Länder und Kommunen), aber auch die private Wirtschaft.

Die gravierenden demographischen Veränderungen der nächsten Jahrzehnte werden sich spürbar auf alle Lebensbereiche auswirken. Sie erfordern frühzeitiges Handeln und bedarfsgerechte Planungen.

Aufgabe des Landes ist es, in seinen eigenen Zuständigkeitsbereichen hierfür die richtigen Weichen zu stellen und durch gesetzliche Vorgaben, aber auch Information und Beratung sowie Programme und Projekte, Kommunen und andere öffentliche sowie private Planungsträger hierbei zu unterstützen.

Teaser

Die obersten Landesbehörden und das Statistikamt Nord informieren über die Bevölkerung/Bevölkerungsentwicklung.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Landesministerien Schleswig-Holstein, wenn es um bevölkerungsbezogene Fachplanungen auf Landesebene geht,
  • an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung 3 - Bereich Landesplanung, wenn es um allgemeine Informationen zur Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein geht,
  • an das Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord), wenn es um Bevölkerungsdaten für Schleswig-Holstein geht.

Welche Gebühren fallen an?

Seitens des Landes werden Informationen zur Bevölkerungsentwicklung kostenlos angeboten.

Für detaillierte Bevölkerungsdaten des Statistikamtes Nord können Kosten anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten.

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz).

Was sollte ich noch wissen?

Das Thema „Bevölkerungsentwicklung“ spielt in verschiedenen Bereichen der Landespolitik (zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Fachkräfte) eine Rolle und wird in den jeweiligen Fachministerien bei der Aufgabenplanung und Schwerpunktsetzung berücksichtigt.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Bürgerbüro der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro im alten Rathaus:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105
24171

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-2833

E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Webseite: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht