Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Leistungsbeschreibung
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen
- inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
- inländischen alternative Investmentfonds (AIF).
Teaser
Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.
Verfahrensablauf
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
- Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
- Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Voraussetzungen
- Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird.
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
BaFin-Verbrauchertelefon
BaFin-Verbrauchertelefon
Telefon: 0800 2 100500 (aus Deutschland)
Telefon: +49 228 29970299 (aus dem Ausland)
Telefax: +49 228 4108-1550
Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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Telefax: +49 228 41087774
E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de
Webseite: Gebärdentelefon
Webseite: Signing telephone
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Dienstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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53117 Bonn, Stadt
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Webseite: Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Webseite: Website of the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin)