Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

Leistungsbeschreibung

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

  • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
  • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

Teaser

Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

Voraussetzungen

  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

18.08.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
BaFin-Verbrauchertelefon

Telefon: 0800 2 100500 (aus Deutschland)
Telefon: +49 228 29970299 (aus dem Ausland)
Telefax: +49 228 4108-1550

Öffnungszeiten:

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Dienstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr


Mittwoch: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr


Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr


Freitag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr

Adresse:
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Telefax: +49 228 41087774

E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de
Webseite: Gebärdentelefon
Webseite: Signing telephone

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Mittwoch 08.00 Uhr – 18.00 Uhr


Donnerstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr


Freitag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr


 

Adresse:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
53002 Bonn, Stadt Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
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Webseite: Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Webseite: Website of the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin)