Beschäftigte bei der Sozialversicherung abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn bei Ihnen Personal ausscheidet und das Beschäftigungsverhältnis endet, müssen Sie diese Beschäftigten bei der Sozialversicherung abmelden.
Das Abmeldeverfahren ist mit Ausnahme von Minijobs in Privathaushalten – für alle Beschäftigten gleich.
Abmeldungen bei der Sozialversicherung müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldungen mit diesem Programm erstellen und versenden. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln.
Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) bietet mit „sv.net“ eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe an, die Sie für die Abmeldung nutzen können. Bis zu einem bestimmten Nutzungsumfang ist das Programm kostenlos.
Bei der Abmeldung geben Sie auch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Meldezeitraum an.
Teaser
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt, müssen Sie das Ende des Beschäftigungsverhältnisses der Sozialversicherung melden.
Verfahrensablauf
Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie die Abmeldung selbst erstellen oder durch Ihren externen Dienstleister (Steuerberater, Lohnbüro, Servicerechenzentrum) erstellen lassen.
- Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldung aus diesem Programm mit dem Meldegrund „30“ (Ende der Beschäftigung) abgeben.
- Wenn Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldung über eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe wie zum Beispiel „sv.net“ abgeben.
- Wenn Sie „sv.net“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
- Registrieren Sie sich als neuer Nutzer, falls noch nicht geschehen.
- Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten und Ihrer Betriebsnummer an.
- Unter „Formulare“ wählen Sie die Kachel „SV-Meldung“ und dort das Formular „Abmeldung“ aus. Wählen Sie das Element „30 Ende der Beschäftigung“.
- Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung.
- Schicken Sie die Abmeldung per Knopfdruck ab.
- Nachrichten und Rückmeldungen finden Sie in Ihrem sv.net-Postfach.
- Speichern Sie die Meldung oder drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Abmeldung abgeben: mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Bearbeitungsdauer
Annahme und Verarbeitung der übermittelten Daten: innerhalb von circa 15 Minuten
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
- Minijobs in Privathaushalten werden anders abgemeldet. Dafür müssen Sie das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale nutzen.
- Wenn Sie Beschäftigte nicht abmelden, beziehungsweise nicht richtig oder nicht rechtzeitig abmelden, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu EUR 25.000 rechnen.
Weiterführende Informationen
Urheber
Meldung zur Sozialversicherung für Beschäftigte Abmeldung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale
45115 Essen, Stadt
Telefon: +49 355 2902-70799
Telefax: +49 201 384-979797
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Webseite: Internetauftritt der Minijob-Zentrale
Webseite: Website of the Minijob Center
Service-Telefon
Montag 00:00 bis 24:00 Uhr
Dienstag 00:00 bis 24:00 Uhr
Mittwoch 00:00 bis 24:00 Uhr
Donnerstag 00:00 bis 24:00 Uhr
Freitag 00:00 bis 24:00 Uhr
Sonnabend 00:00 bis 24:00 Uhr
Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Webseite: Krankenkassenliste
Webseite: Health insurance list