Berufsausbildung: Ausbildungsvorbereitung überwachen
Leistungsbeschreibung
Die Berufsausbildungsvorbereitung ist Teil der beruflichen Ausbildung. Sie dient dem Ziel, durch die Vermittlung von beruflichen Grundlagen an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.
Für Betriebe, die ausbilden wollen, sind die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel die Kammern (Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK)), die ersten Ansprechpartner. Diese entscheiden z.B. über die Eignung zum Ausbildungsbetrieb und überwachen die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung und die berufliche Umschulung. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen gefördert. Die zuständige Stelle hat zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen zu bestellen.
Ausbildende, Umschulende und Anbieter von Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Außerdem muss die Besichtigung der Ausbildungsstätten gestattet werden.
Ein Betrieb eignet sich als Ausbildungsbetrieb, wenn er nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Verfügt ein Betrieb nicht über die Möglichkeit, dem Auszubildenden alle für seine Ausbildung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten zu vermitteln, kann er sich mit einem oder mehreren anderen Ausbildungsbetrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Ferner besteht die Möglichkeit, die auszubildenden Bereiche der Ausbildung, die nicht im eigenen Betrieb angeboten werden können, außerhalb der Ausbildungsstätte zu vermitteln (z.B. in überbetrieblichen Ausbildungsstätten).
Teaser
Für die Überwachung der Berufausbildungsvorbereitung sind grundsätzlich die Kammern zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Kammer, diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Was sollte ich noch wissen?
Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt, müssen gem. §§ 68ff. BBiG bei der Berufsausbildungsvorbereitung durch eine umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden. Die Ausbildungsvorbereitung muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen dieser Auszubildenden entsprechen.
Die auszubildende Stelle hat die Durchführung von Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung vor deren Beginn der zuständigen Stelle schriftlich anzuzeigen.
Zuständige Stellen
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung und Entwicklung
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung und Entwicklung
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Telefon: +49 431 57935-10
Telefax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de
Webseite: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795
Telefax: +49 4551 803-180
Telefon: +49 4551 803-0
Webseite: www.aeksh.de
E-Mail: info@aeksh.org
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768
Telefon: +49 4331 9453-0
Telefax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh@lksh.de
Webseite: www.lksh.de
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837
Telefon: +49 46 21 939-10
Telefax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info@notk-sh.de
Webseite: www.notk-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837
Telefon: +49 46 21 9391-0
Telefax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info@rak-sh.de
Webseite: www.rak-sh.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
24040 Kiel Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Telefon: +49 431 5 70 49-0
Telefax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
Webseite: www.stbk-sh.de
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht