- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Beratung und Information bei Diskriminierung
Leistungsbeschreibung
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein arbeitet auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und soll Personen individuell unterstützen, die Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Daneben ist es Aufgabe der Dienststelle, sich für eine diskriminierungsfreie Kultur in Schleswig-Holstein und für faire Chancen für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landes einzusetzen.
Die Beratung erfolgt unabhängig und kostenfrei.
Im Anschluss an die Beratung bietet die Antidiskriminierungsstelle die Unterstützung im Rahmen einer gütlichen Einigung an oder vermittelt zuständige Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner.
Teaser
Wer diskriminiert wird, z. B. auf Grund seiner Rasse oder seines Glaubens, kann sich bei der Landeskriminierungsstelle beraten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).
Was sollte ich noch wissen?
Die Antidiskriminierungsstelle fordert für die Bürgerinnen und Bürger im Diskriminierungsfall Stellungnahmen ein. Vermittelnde Gespräche werden ebenfalls angeboten.
Zuständige Stellen
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beaufragte für die Landespolizei des Landes Schleswig-Holstein
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beaufragte für die Landespolizei des Landes Schleswig-Holstein
24171 Karolinenweg 1
24105
Telefon: +49 431 988-1240
Telefax: +49 431 988-1239
E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de
Webseite: Bügerbeauftragte für soziale Angelegenheiten
Mo. - Fr. : 9:00 - 15:00 Uhr
zusätzlich Mi. : 15:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht