Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)

Leistungsbeschreibung

Drohen Gefahren für ein Gewässer (z. B. im Falle von Verunreinigungen durch Heizöl, Kraftstoffe, Chemikalien oder eines extremen Fischsterbens) oder gehen durch den Zustand oder die Benutzung von Gewässern, der Deiche, (Sicherungs-)Dämme, Sperrwerke oder sonstigen Hochwasserschutzanlagen sowie der Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete (einschl. der überschwemmungsgefährdeten Gebiete) Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne aus, sollten die zuständigen Behörden umgehend benachrichtigt werden.

Die zuständigen Behörden treffen dann die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren.

Teaser

Sofern Gefahren für oder durch Gewässer drohen, sollte dies der zuständigen Behörde umgehend gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum (Obere Wasserbehörde), wenn Küstengewässer, Seeschifffahrtsstraßen, Landeshäfen oder Außentiefs betroffen sind,
  • an die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden), wenn die übrigen Gewässer (einschließlich des Grundwassers) betroffen sind oder
  • in Notfällen an die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr (Notruf 112).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Jedoch sind Angaben über Ort, Zeit sowie Art und Umfang der Gefahr für die zuständige Stelle hilfreich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Benachrichtigung der zuständigen Stelle sollte so schnell wie möglich erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 110 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)

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Zuständige Stellen

Adresse:
Fachdienst Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Neumünster

Färberstraße 105-107
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 3322-0
Telefax: +49 4321 3322-191

E-Mail: berufsfeuerwehr@neumuenster.de

Adresse:
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)

Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2503

E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein

Herzog-Adolf-Straße 1
25813

Telefon: +49 4841 667-0
Telefax: +49 4841 667-115

E-Mail: Poststelle.Husum@LKN.landsh.de