Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes
Leistungsbeschreibung
Bei der internationalen Adoption wird ein Kind aus dem Ausland adoptiert. Diese Adoption kann nur schwache Wirkung haben und muss in Deutschland in eine starke Adoption umgewandelt werden. Dieser Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Bei diesem Prozess können das Jugendamt und die Auslandsvermittlungsstelle beratend tätig sein.
Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft, die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle können mehr Informationen dazu geben.
Teaser
Eine schwache Adoption kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine starke Adoption umgewandelt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Südring 32
22303 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon: +49 40 42863-5006
Telefax: +49 40 42863-5188
E-Mail: gza@bsg.hamburg.de
Webseite: https://www.hamburg.de/gza