Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

  • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
  • über Internetportale der Bundesländer,
  • oder über das Grundsteuerportal für die Grundsteuerreform.
    • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.

Teaser

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Rechtsbehelf

Leistungsklage auf Auskunftserteilung

Was sollte ich noch wissen?

Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein​​​​​​​
Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung? Diese können Sie über diese Website abrufen.

Finanzamtsuche
Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Dieses finden Sie über die Finanzamtssuche.

Grundsteuerportal - Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten

Kurztext

  • Bodenrichtwertkarte Auszug
  • Informationen über Bodenrichtwerte, z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
  • kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über
    • Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
    • Internetportale der Bundesländer
    • oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)   
      • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
  • mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
  • schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
  • zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Fachlich freigegeben am

19.08.2022

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

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Zuständige Stellen

Adresse:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Umlegungsausschusses

Gartenstraße 10
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2553
Telefon: +49 4321 942-2422
Telefon: +49 4321 942-2436

E-Mail: gutachterausschuss@neumuenster.de
Webseite: Gutachterausschuss für Neumünster
Webseite: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten nach telefonischer Absprache

Adresse:
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein


24062 Kiel Mercatorstraße 1
24106 Kiel

Telefon: +49 431 383-0
Telefax: +49 431 383-2099

E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html