- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Auskunft Fischereibuch
Leistungsbeschreibung
Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Sie bitten formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an. Wenn Sie ein begründetes Interesse vorweisen, in dem Sie plausibel Ihre Gründe erläutern, erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird. Das Fischereibuch dient demnach als zentrales Auskunftsregister.
Verfahrensablauf
- Sie fragen bei der oberen Fischereibehörde formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an.
- Sie erläutern Ihre Gründe, warum Sie diese Auskunft benötigen.
- Anschließend erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird.
Voraussetzungen
Es muss ein begründetes Interesse vorliegen: Die Gründe erläutern Sie, je nachdem in welcher Form Sie den Antrag stellen, schriftlich oder mündlich
Rechtsgrundlage
§ 6 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 7 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 9 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 1 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)
Zuständige Stellen
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-02
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht