Auskünfte von der Zollverwaltung erhalten
Leistungsbeschreibung
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?
In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:
- Einfuhren nach Deutschland
- Ausfuhren aus Deutschland
- Zolltarif
- Verbrauchsteuern
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Kraftfahrzeugsteuer
- Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
- Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
- Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
- ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)
- EMCS (Excise Movement and Control System)
- goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)
Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.
Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.
Teaser
Bei allgemeinen Fragen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Fragen zu Online-Anwendungen des Zolls, können Sie Informationen von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung erhalten.
Verfahrensablauf
Ihre Anfrage zu zoll- oder steuerrechtlichen Themen können Sie auf folgenden Wegen stellen:
- telefonisch,
- per E-Mail,
- per Chatbot oder
- schriftlich, zum Beispiel auf dem Postweg.
Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.
Der Service Desk Zoll beantwortet Fragen zur Nutzung der Online-Anwendungen des Zolls.
Allgemeine Fragen rund um die Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Auf Anfrage per E-Mail sowie auf telefonische Anfrage kann diese auch einen ausgesetzten SEPA-Lastschrifteinzug reaktivieren.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Bei telefonischen Anfragen erteilt die Hotline der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in der Regel sofort Auskunft. Auch die Chatbots erteilen Auskünfte sofort. Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung der Generalzolldirektion bearbeitet keine Rechtsbehelfe. Anfragen mit entsprechendem Inhalt werden an die zuständige Stelle weitervermittelt.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Generalzolldirektion (GZD)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Generalzolldirektion (GZD), Chatbot
Generalzolldirektion (GZD), Chatbot
Webseite: Information via chatbot
Webseite: Auskünfte per Chatbot
rund um die Uhr
Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)
Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)
01077 Dresden, Stadt
Telefon: +49 800 8007-5452
Telefon: +49 228 303-26090
Telefax: +49 228 303-97925
E-Mail: servicedesk@zoll.de
Webseite: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Webseite: Kontaktübersicht: Auskünfte
Webseite: Contact overview: Information
Anrufzeiten:
Montag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
01077 Dresden, Stadt
Telefon: +49 228 303-26010
Telefon: +49 351 44834-550
Telefax: +49 228 303-97926
E-Mail: kfz-steuer@zoll.de
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Webseite: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Webseite: Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer
Webseite: Information on vehicle tax
Webseite: Chatbot LinA (rund um die Uhr erreichbar)
Webseite: Chatbot LinA (available around the clock)
Webseite: Rückruf-Service zur Kraftfahrzeugsteuer
Webseite: Recall service for vehicle tax
Anrufzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3 - 5
01099 Dresden, Stadt
01077 Dresden, Stadt
Telefon: +49 228 303-26020 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 228 303-26030 (Für Unternehmen)
Telefon: +49 228 303-26040 (Anfragen auf Englisch)
Telefax: +49 228 303-97924
E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Webseite: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Webseite: Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
ITZBund (Technische Fragen)
ITZBund (Technische Fragen)
Telefon: +49 69 20971-545
Telefon: +49 800 8007-5451
Telefax: +49 22899 680-187584
E-Mail: servicedesk@itzbund.de
Webseite: Internetseite des ITZBund
Anrufzeiten: rund um die Uhr