Auskünfte von der Zollverwaltung erhalten

Leistungsbeschreibung

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?

In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.

Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:

  • Einfuhren nach Deutschland
  • Ausfuhren aus Deutschland
  • Zolltarif
  • Verbrauchsteuern
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
    • Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
    • Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
    • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) 
    • EMCS (Excise Movement and Control System)
    • goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)

Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.

Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

Teaser

Bei allgemeinen Fragen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Fragen zu Online-Anwendungen des Zolls, können Sie Informationen von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung erhalten.

Verfahrensablauf

Ihre Anfrage zu zoll- oder steuerrechtlichen Themen können Sie auf folgenden Wegen stellen: 

  • telefonisch, 
  • per E-Mail, 
  • per Chatbot oder 
  • schriftlich, zum Beispiel auf dem Postweg.

Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.

Der Service Desk Zoll beantwortet Fragen zur Nutzung der Online-Anwendungen des Zolls.

Allgemeine Fragen rund um die Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Auf Anfrage per E-Mail sowie auf telefonische Anfrage kann diese auch einen ausgesetzten SEPA-Lastschrifteinzug reaktivieren.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Bei telefonischen Anfragen erteilt die Hotline der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in der Regel sofort Auskunft. Auch die Chatbots erteilen Auskünfte sofort. Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet.

Rechtsbehelf

Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung der Generalzolldirektion bearbeitet keine Rechtsbehelfe. Anfragen mit entsprechendem Inhalt werden an die zuständige Stelle weitervermittelt.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Urheber

Generalzolldirektion (GZD)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

07.12.2022
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Chatbot

Webseite: Information via chatbot
Webseite: Auskünfte per Chatbot

Öffnungszeiten:

rund um die Uhr

Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)


01077 Dresden, Stadt

Telefon: +49 800 8007-5452
Telefon: +49 228 303-26090
Telefax: +49 228 303-97925

E-Mail: servicedesk@zoll.de
Webseite: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Webseite: Kontaktübersicht: Auskünfte
Webseite: Contact overview: Information

Öffnungszeiten:

Anrufzeiten:

Montag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer


01077 Dresden, Stadt

Telefon: +49 228 303-26010
Telefon: +49 351 44834-550
Telefax: +49 228 303-97926

E-Mail: kfz-steuer@zoll.de
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Webseite: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Webseite: Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer
Webseite: Information on vehicle tax
Webseite: Chatbot LinA (rund um die Uhr erreichbar)
Webseite: Chatbot LinA (available around the clock)
Webseite: Rückruf-Service zur Kraftfahrzeugsteuer
Webseite: Recall service for vehicle tax

Öffnungszeiten:

Anrufzeiten:


Montag 08:00 – 17:00 Uhr


Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr


Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr


Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr


Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Carusufer 3 - 5
01099 Dresden, Stadt
01077 Dresden, Stadt

Telefon: +49 228 303-26020 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 228 303-26030 (Für Unternehmen)
Telefon: +49 228 303-26040 (Anfragen auf Englisch)
Telefax: +49 228 303-97924

E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Webseite: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Webseite: Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Adresse:
ITZBund (Technische Fragen)

Telefon: +49 69 20971-545
Telefon: +49 800 8007-5451
Telefax: +49 22899 680-187584

E-Mail: servicedesk@itzbund.de
Webseite: Internetseite des ITZBund

Öffnungszeiten:

Anrufzeiten: rund um die Uhr