Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen, in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten, um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf zu arbeiten.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. die Arbeitsbedingungen. Die Beschäftigung darf nicht zu ungünstigeren Bedingungen erfolgen als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für zwei Jahre erteilt.

Teaser

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, um die durch die Anerkennungsstelle festgestellten Defizite Ihrer Berufsqualifikation auch im Rahmen einer qualifizierten Beschäftigung in dem angestrebten Beruf auszugleichen.

Verfahrensablauf

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des eAT genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des eAT.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie den eAT bei der Ausländerbehörde abholen.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid festgestellt, dass Ihnen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten überwiegend in der betrieblichen Praxis fehlen.
  • Sie verfügen mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2.
  • Ein konkretes Jobangebot liegt vor.
  • Ihr zukünftiger Arbeitgeber hat arbeitsvertraglich zugesichert, dass er Ihnen die berufliche Anerkennung während des Aufenthalts in Deutschland ermöglicht.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Defizitbescheid der Anerkennungsstelle
  • Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (Sprachzertifikat)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zum Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes (siehe „Weiterführende Informationen")
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
  • Mietvertrag
  • Nachweis über die Krankenversicherung

Welche Gebühren fallen an?

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder anderen Aufenthaltstitels beantragt werden.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt.

Bearbeitungsdauer

Etwa sechs bis acht Wochen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird.

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weiterführende Informationen

  • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/anerkennung-berufsqualifikationen/

(Deutsch)

https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/kinds-of-visa/recognition/

(Englisch)

  • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

      Telefon: 030 1815-1111

      Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

  • Formular für die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/feg-anwendungshinweise-anlagen/anlage6.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

11.09.2020
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2326

E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde

Öffnungszeiten:

Digitale Terminvergabe:

https://termin.neumuenster.de/

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Abteilungsleitung
    Zimmernummer: 2.01 Altes Rathaus

    Telefon: +49 4321 942-2477

  • Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
    Zimmernummer: E.9

    Telefon: +49 4321 942-2181

  • Buchstabe A - Andr
    Zimmernummer: E.5

    Telefon: +49 4321 942-2729

  • Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
    Zimmernummer: E.4

    Telefon: +49 4321 942-2119

  • Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
    Zimmernummer: E.12

    Telefon: +49 4321 942-2273

  • Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
    Zimmernummer: E.8

    Telefon: +49 4321 942-2432

  • Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
    Zimmernummer: E.9

    Telefon: +49 4321 942-2737

  • Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
    Zimmernummer: E.6

    Telefon: +49 4321 942-2491

  • Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
    Zimmernummer: E.7

    Telefon: +49 4321 942-2397