Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren möchten, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, die mindestens 2 Jahre dauert.
Sie sollten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.
Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu zwei Wochen möglich.
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie:
- über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen
- einen Schulabschluss haben, der Ihnen einen Hochschulzugang ermöglicht oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung ist befristetet. Sie kann maximal für bis zu 9 Monate erteilt werden.
Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.
Teaser
Sie brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche, um eine qualifizierte Berufsausbildung zu absolvieren? Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr: EUR 100,00
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Gebühr: EUR 50,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.
Antragsfrist: 8 Wochen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Geltungsdauer: 9 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Was sollte ich noch wissen?
Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2326
E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde
Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Abteilungsleitung
Zimmernummer: 2.01 Altes RathausTelefon: +49 4321 942-2477
- Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
Zimmernummer: E.9Telefon: +49 4321 942-2181
- Buchstabe A - Andr
Zimmernummer: E.5Telefon: +49 4321 942-2729
- Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
Zimmernummer: E.4Telefon: +49 4321 942-2119
- Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
Zimmernummer: E.12Telefon: +49 4321 942-2273
- Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
Zimmernummer: E.8Telefon: +49 4321 942-2432
- Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
Zimmernummer: E.9Telefon: +49 4321 942-2737
- Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
Zimmernummer: E.6Telefon: +49 4321 942-2491
- Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
Zimmernummer: E.7Telefon: +49 4321 942-2397