• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Apotheker

Leistungsbeschreibung

Fachapothekertitel

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an die Apothekerkammer zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anmeldung: Ausgefülltes Anmeldeformular Apthekerkammer SH

Prüfung:

Folgende Unterlagen sind zur Prüfung einzureichen (Allgemienpharmazie):

  • Anmeldungsschreiben
  • die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare
  • die zwei Projektarbeiten
  • der Weiterbildungsplan
  • das Weiterbildungszeugnis des Ermächtigten

Folgende Unterlagen sind zur Prüfung einzureichen (Pharmazeutische Analytik/Pharmazeutische Technologie/Klinische Pharmazie/Arzneimittelinformation/Toxikologie und Ökologie):

  • Anmeldungsschreiben
  • Eine Aufstellung über die besuchten Weiterbildungsseminare incl. der Teilnahmebescheinigungen
  • Zeugnisse des Weiterzubildenden gemäß § 7 unserer Weiterbildungsverordnung. Diese müssen Angaben über die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie Unterbrechungen der Weiterbildung enthalten sowie Angaben über die in der Weiterbildungszeit vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten in Anlehnung an die in der Anlage 1 der Weiterbildungsverordnung aufgeführten Weiterbildungsziele. Die Zeugnisse sind von dem ermächtigten Apotheker, der Ihre Weiterbildung leitet, auszustellen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine Angabe

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

  • Weiterbildungsordnung (Satzung) für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer SH vom 09. April 2008
  • § 35 Abs. 6 i.V. m.§§39,21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Heilberufekammergestzes vom 29. Februar 1996 (GVOBL. Sch.-H. S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vomm 11. Dezember 2007 (GVOBL. Schl.-H. S. 487)

Anträge / Formulare

  • Anmeldung: Anmeldungsantrag, Bestätigungsschreibung der Anmeldung
  • Prüfung: Anmeldung, Prüfungsprotokoll, Zulassung, Niederschrift der Prüfung

Bemerkungen

Weitere Angaben können per Email an die Apothekerkammeer SH gerichtet werden. (Email: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de)

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