- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Amtliche Karten / Pläne - Kartografische Bearbeitung und Herausgabe
Leistungsbeschreibung
Topographische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten. Sie zeigen die Form der Erdoberfläche und geben ein Abbild der natürlichen und künstlichen beziehungsweise baulich gestalteten Landschaft wieder. Darüber hinaus stellen sie in anschaulicher Weise Siedlungen, Verkehrswege, Vegetation, Gewässer, Geländeformen sowie bestimmte Einzelobjekte dar.
Das topographische Landeskartenwerk wird flächendeckend in den Maßstäben 1:25.000 (TK 25), 1:50.000 (TK 50) und 1:100.000 (TK 100) herausgegeben. Es ist als Orientierungshilfe, Freizeitführer, Planungs- oder Forschungsgrundlage vielseitig nutzbar.
Die topographischen Karten stehen in analoger Form auf Papier oder als digitaler Datensatz zur Verfügung.
Teaser
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein stellt topographische Karten analog oder digital zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Versand erfolgt auf der Grundlage schriftlicher Anträge unter Nennung der gewünschten Kartenblätter beziehungsweise für die digitalen Daten unter Nennung des Maßstabes und eines Koordinatenbereichs.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Entgelte in unterschiedlicher Höhe erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG).
Was sollte ich noch wissen?
Für weitergehende Fragen kann der Produktkatalog bei der zuständigen Behörde angefordert werden.
Zuständige Stellen
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
24062 Mercatorstraße 1
24106
Telefon: +49 431 383-0
Telefax: +49 431 383-2099
Webseite: www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de
E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de