Abwasser: Kleinkläranlagen

Leistungsbeschreibung

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

Teaser

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.

Rechtsgrundlage

§ 44 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Tiefbau

Roonstraße 42
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673

E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau

Ansprechpartner:
  • Abwasser

    Telefon: +49 4321 942-2603

  • Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

    Telefon: +49 4321 942-2655

Adresse:
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)

Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2503

E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Ansprechpartnerin - Wassergefährdende Stoffe usw.

    Telefon: +49 4321 942-2773