Vorbeugender Brandschutz
Die Arbeitsgruppe "Vorbeugender Brandschutz" (VB) befasst sich neben den originären Aufgaben der Brandschutzdienststelle wie Stellungnahmen zu Brandschutznachweisen auch mit der objekt- und ereignisbezogenen Einsatzplanung. Dies reicht von der Bemessung der brandschutztechnischen Absicherung einer Veranstaltung bis hin zu der Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen.
Unsere Aufgabenfelder
- Brandverhütungsschauen
- Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren
- Beratungen von Fachplanern und Privatpersonen in Brandschutzfragen
- Betreuung von Feuerwehrschließungen und Brandmeldeanlagen
- Bemessung von Feuersicherheitswachen und Sanitätsdiensten
- und Vieles mehr
So kontaktieren Sie uns:
brandschutzdienststelle@neumuenster.de
Telefon 04321 942 6230
Telefax 04321 942 6295
Falls Sie uns größere Dateien übermitteln möchten, nutzen Sie bitte unsere Cloudlösung. Die Zugangsdaten stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.
- Die Planung und Errichtung einer BMA ist grundsätzlich gemäß DIN 14675:2020, VDE 0833/2 sowie EN 54 auszuführen.
- Kennzeichnung der automatischen Melder nach der DIN 14623:2009.
- Die Farbe der Blitzleuchte ist in ROT zu wählen.
- Das FSE muss händisch ohne Leiter/Hilfsmittel erreichbar sein.
- Konzessionär für eine Aufschaltung zur Leitstelle ist die Fa. Siemens.
- Die Laufkarten sind im Format DIN A3 quer herzustellen und vor der Fertigstellung der Dienststelle zur Voransicht vorzulegen.
- Die Standorte von FIBS / Anlaufpunkt, FSD, Blitzleuchte und FSE sind in der Planungsphase mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
- Die Beschaffung erforderlicher Schließungen erfolgt nach vorheriger Absprache mit uns.
- Die Installation von so genannten Anti-Vandalismus-Rosetten ist im Stadtgebiet untersagt.
- Bauaufsichtlich errichtete Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind der Feuerwehr zwecks amtlicher Siegelung mitzuteilen.
- Von der Norm abweichende technische Bedingungen für eine Aufschaltung der BMA (TAB) erfolgen unsererseits nicht.
- Zwischendeckenmelder erfordern eine Leiter, welche mit einem Feuerwehr-Halbprofilzylinder (B-Schließung) zu sichern ist.
- Ein Einvernehmen für Feuerwehrpläne kann nur bestätigt werden, wenn diese der DIN 14095:2024 entsprechen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an uns.