Donnerstag, 20. Juni 2013

Hans Fallada-Preis der Stadt Neumünster

Foto von Hans FalladaHans Fallada, der große deutsche Erzähler und Chronist der wechselvollen Jahrzehnte nach dem Ersten Weltkrieg, wurde am 21. Juli 1893 in Greifswald als Rudolf Ditzen geboren. Er gab sich später den Namen Fallada nach Grimmschen Märchenfiguren.

Nach humanistischer Vorbildung übte der Sohn des Landrichters Wilhelm Ditzen und der Rechtsanwaltstocher Elisabeth Ditzen (geb. Lorenz) viele Jahre hindurch die verschiedensten Berufe aus. Im Oktober 1928 kam Hans Fallada nach Neumünster und fand eine Anstellung als Anzeigenwerber beim "Generalanzeiger für Neumünster", bei dem er schon bald darauf auch journalistische Aufgaben übernahm.

Die Geschehnisse um eine blutig verlaufene Demonstration schleswig-holsteinischer Bauern, die zum sog. Landvolkprozess führte, der im Oktober/November 1929 in Neumünster stattfand und an dem Fallada als Gerichtsreporter teilnahm, bilden die Grundlage seines 1931 erschienen Buches "Bauern, Bonzen und Bomben“. Fallada starb am 5. Februar 1947 in Berlin. In Carwitz erinnert heute ein Gedenkstein an den großen Schriftsteller.

Auch die beiden nächsten, seinen Weltruhm begründenden Bücher - "Kleiner Mann - was nun?" und "Wer einmal aus dem Blechnapf frißt" - wären wohl ohne die in Neumünster verbrachten Jahre nicht entstanden.

Die Stadt Neumünster nahm die 50-jährige Wiederkehr des Erscheinens von "Bauern, Bonzen und Bomben" zum Anlass, einen "Hans Fallada-Preis" auszusetzen und 1981 erstmals zu verleihen.

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Bisherige Preisträger:

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Richtlinien zur Vergabe des Hans Fallada-Preises der Stadt Neumünster:

1. Der "Hans-Fallada-Preis" wird bevorzugt an jüngere Schriftstellerinnen/Schriftsteller aus dem deutschsprachigen Raum verliehen, die in ihren veröffentlichten literarischen Arbeiten - Prosa - Zeitprobleme, vorzugsweise des letzten Jahrzehnts, mit politisch-sozialem Hintergrund behandeln, so wie es Hans Fallada in seinem literarischen Werk getan hat.

2. Der Preis wurde erstmals 1981, dann im Abstand von jeweils 2 Jahren vergeben. Er ist mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000,-- € verbunden, die auch auf 2 Preise à 5.000,-- € aufgeteilt werden kann.

3. Der "Hans Fallada-Preis" wird nicht ausgeschrieben. Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträger erfolgt ausschließlich durch die Jury, in der jedes Jurymitglied nur eine Stimme hat. Jedes Jurymitglied kann 2 Vorschläge machen. Die Entscheidung der Jury wird mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Die Sitzungen der Jury werden von der Kulturdezernentin/dem Kulturdezernenten einberufen. Sie finden in Neumünster statt, sind nicht öffentlich und vertraulich.

Kulturbüro der Stadt Neumünster
Kleinflecken 26
24534 Neumünster
Telefon: 0 43 21 - 942 31 17
eMail:

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