Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Neumünster

Information über Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr

Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr

Die Stadt Neumünster als Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat gemäß § 18 Abs. 1 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verzeichnis aller im Zuständigkeitsbereich der Stadt Neumünster erteilten Liniengenehmigungen mit Kraftfahrzeugen oder OBussen im ÖPNV veröffentlicht (Vorinformation).

Entsprechend der Festlegung des Bund/Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr wird der Pflicht nach § 18 PBefG auch durch Veröffentlichung eines Genehmigungsverzeichnisses auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde genüge getan. Die Veröffentlichung mit dem integrierten Genehmigungsverzeichnis können Sie nachfolgend einsehen und herunterladen: