Die Gelbe Tonne in Neumünster

Erfassung von Verkaufsverpackungen – das Duale System

Die Erfassung und Sortierung von Leichtverpackungen wird in Deutschland von verschiedenen Dualen Systemen geregelt. Finanziert werden die Erfassung und Sortierung, wie auch die Bereitstellung von Gelben Säcke oder der Gelben Tonnen, über die Systembetreiber der Dualen Systeme, die für den Handel die Rücknahme und die Verwertung organisieren. Letztlich bezahlt also der Verbraucher beim Kauf jedes verpackten Produktes die Entsorgungskosten der Verpackung.

Diese Leistungen werden für den Wettbewerb ausgeschrieben. Vorab – erstmalig bei Einführung des Systems 1993 – haben sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier die Stadt Neumünster, und die Dualen Systeme in einer Rahmenvereinbarung über die Modalitäten der Sammlung abgestimmt. 1993 wurde von der Stadt Neumünster der Sack als Sammelbehältnis gewählt.

Im Sommer 2021 hat die Ratsversammlung sich für die Einführung der Gelben Tonne anstelle des Gelben Sacks entschieden. In einer neuen Rahmenvereinbarung mit dem gemeinsamen Vertreter der verschiedenen Systembetreibern der Dualen Systeme wurde die Erfassung der Leichtverpackungen in Tonnen festgelegt. Alle Systembetreiber mussten den Regelungen zu Tonnengrößen, Abholrhythmus, Farbe der Tonnen usw. zustimmen. Mit der Ausschreibung der Sammlung für die Jahre 2023 bis 2025 wurde diese Vorgabe von den Dualen Systemen umgesetzt. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster hat die Ausschreibung im Wettbewerb gewonnen.

FAQ

Die satzungsrechtlichen Regelungen für den Vollservice gelten leider nicht für die Gelbe Tonne. Für die Gelbe Tonne wird kein gebührenfreier Vollservice angeboten. Das bedeutet, dass die TBZ-Mitarbeiter die Tonne vom Grundstück holen und diese auch wieder an diese Stelle zurückstellen.

Nach dem Willen der Dualen Systeme müssen alle Behälter am Straßenrand bereitgestellt werden.

Sollen die Behälter trotzdem wie gewohnt von der Abfallentsorgung vom Grundstück geholt und nach der Leerung wieder auf dem Grundstück abgestellt werden, bietet das TBZ diesen Zusatzservice kostenpflichtig an. Für die kleinere Tonne wird eine Jahresgebühr über 12,17 Euro und für die größere Tonne eine Jahresgebühr von 20,20 Euro erhoben.

Diesen Service können die Grundstückseigentümer schriftlich oder per E-Mail (GelbeTonne@neumuenster.de) direkt beim TBZ beantragen. Die Abrechnung dieser Leistung kann leider nicht über die Abfallgebühren erfolgen, sondern wird als separates Entgelt berechnet.

In Neumünster müssen etwa 19.000 zweirädrige Behälter und über 2.000 vierrädrige Behälter neu aufgestellt werden. Die Verteilung der Behälter wird im Januar 2023 beginnen. Bis alle Haushalte mit Behältern ausgerüstet sind, werden parallel auch noch die Gelben Säcke mitgenommen. Danach werden keine Gelben Säcke mehr ausgegeben und mitgenommen.

Es können aber weiter (transparente) Säcke mit Leichtverpackungen an den Recyclinghöfen oder den Wertstoffsammelplätzen im Stadtgebiet abgegeben werden. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger einen Großteil der Verpackungen im Rahmen ihres Einkaufs auch direkt im Laden lassen. Eine Verpflichtung zur Benutzung der Gelben Tonne gibt es nicht.

Die Verteilung der Gelben Tonnen erfolgt durch Subunternehmer des TBZ.

Zunächst erfolgt die Auslieferung der Behälter orientiert am vorhandenen Volumen der Restabfallbehälter. Sollten Sie die Anzahl der bereit gestellten Behälter ändern wollen, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des TBZ oder senden Sie eine E-Mail ans TBZ. Die Meldung muss durch den Eigentümer des Grundstücks erfolgen.

Das TBZ ist auch Ansprechpartner für nicht ausgelieferte oder defekte Behälter.

Es werden zwei Tonnengrößen angeboten:

  • 240 Liter Behälter
  • 1.100 Liter Behälter
  • Die Tonnen haben einen grauen Rumpf und einen gelben Deckel.
  • Die Behälter werden 14-tägig geleert.

Die Tonnen sind mit einem Adressaufkleber (Straße und Hausnummer, keine Namen) versehen, damit eine eindeutige Zuordnung für die Aufsteller möglich ist.

Die Gelbe Tonne wird in Neumünster 14-tägig geleert. Die Leerung der Gelben Tonnen startet spätestens 14 Tage nach der ersten Bereitstellung. Die Gelbe Tonne muss, wie die übrigen Abfallbehälter auch, zur Leerung am Leerungstag ab 06:00 Uhr bereitgestellt und nach der Leerung zurückgestellt werden. Die Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Dies gilt für den gesamten Stadtbereich, da die Dualen Systeme keinen Vollservice in der Rahmenvereinbarung zugelassen haben.

Man kann sich auch mit Nachbarn eine Tonne teilen. Die Anzahl der gestellten Behälter orientiert sich i.d.R. am vorhandenen Restabfallvolumen. Für größere Wohneinheiten werden 1100-Liter-Behälter bereitgestellt.

Aus haftungsrechtlichen Gründen können nur die gestellten Behälter für die Erfassung der Leichtverpackungen genutzt werden.

In die Gelbe Tonne gehören alle Verpackungen, die nicht ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas bestehen, so zum Beispiel Verpackungen aus Kunststoff wie Folien, Becher, Flaschen oder Styroporverpackungen. Auch Verpackungen aus Materialmix und Verbundstoffen wie Getränkekartons oder Milchtüten, Verpackungen aus Metall wie Konserven und Getränkedosen oder geschäumten Kunststoff wie Obst und Gemüseverpackungen dürfen über die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Nicht in die gelbe Tonne gehören Batterien aller Art, Akkus, Altkleider, Netze, Seile, Gewebeplanen, Hausrat, Dekomaterial, Kinderspielzeug, Agrarfolie, Lebensmittelreste, gefüllte Staubsaugerbeutel, Windeln, Bauabfall, wie zum Beispiel Kunststoffrohre, Bodenbeläge, Kabelbahnen, Isoliermaterialien und Dämmstoff, medizinische Abfälle unter anderem Infusionsschläuche, Gewerbeabfall wie Kfz-Teile, Etikettenrollen.

Auch sogenannte intelligente Fehlwürfe sind nicht gestattet. Dies sind Abfälle, die zwar aus Kunststoff bestehen, aber keine Verkaufsverpackungen sind.

Auf keinen Fall dürfen Elektro-Altgeräte in die Gelbe Tonne. Diese können gebührenfrei auf allen Recyclinghöfen und Wertstoffsammelplätzen abgegeben werden.

Verpackungen benötigen keine spezielle Kennzeichnung, wie den Grünen Punkt, um über die Gelbe Tonne entsorgt zu werden.

Die Verpackungen sollen bitte nur restentleert in die Sammlung gegeben werden, ein Ausspülen ist nicht notwendig. Wenn Produkte überlagert sind, bitte den Inhalt in die Rest- oder Biotonne geben und die leere Verpackung in die Gelbe Tonne geben.

Falsch befüllte Gelbe Tonnen werden nicht geleert. Überprüfen Sie bitte bei einer nicht geleerten Tonne zuerst, ob diese vielleicht falsch befüllt wurde. Falsch befüllte Behälter werden vom TBZ nur auf Antrag kostenpflichtig als Restmüll entsorgt.

Die Gelben Tonnen können lose mit dem Verpackungsabfall befüllt werden. Sie können den Verpackungsabfall auch in handelsüblichen 30-Liter-Säcken sammeln und einfüllen, erforderlich ist dies aber nicht. Bitte nutzen Sie für die Entsorgung keine noch vorhandenen Einkaufsplastiktüten, denn diese Tüten sind aus starkem Material und bereiten Probleme im Sortierprozess.

Verpackungen, die zu groß für die Gelbe Tonne sind, zerkleinern Sie bitte so klein wie möglich. Ist dies nicht möglich, können Sie die großen Verpackungen kostenlos auf den Recyclinghöfen und Wertstoffsammelplätzen abgeben.

Eine leichte Verdichtung der Verkaufsverpackungen in der Gelben Tonne ist möglich, solange keine Hilfsmittel genutzt werden.

Neben der Gelben Tonne bereitgestellte Säcke mit Verkaufsverpackungen werden nicht mitgenommen.

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