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Gesundheitswegweiser 2010 - 6 MB
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Das Gesundheitsamt der Stadt Neumünster finden Sie im:
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: (04321) 942-2810
Telefax: (04321) 942-2800
eMail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9.00 – 12.00
Montag, Dienstag: 14.00 – 16.00
Donnerstag: 14.00 – 17.00
und nach telefonischer Absprache
Fachdienstleiterin: Frau Dr. Barth
Telefon: (04321) 942-2814
Zimmer 10
Flyer - 213 kB
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Zahngesundheitsbericht 2008
Der vorliegende Zahngesundheitsbericht 2008 ist eine Fortschreibung des Zahngesundheitsberichtes für das Schuljahr 2004/2005.
Im aktuellen Bericht werden die Untersuchungsdaten des Schulzahnärztlichen Dienstes der Stadt Neumünster aus dem Schuljahr 2007/08 mit den Daten aus dem Bericht von 2004/05 verglichen. Damit sollen Veränderungen und mögliche Trends sichtbar gemacht werden, um zukünftig aussagekräftige Empfehlungen zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern in Neumünster aussprechen zu können. Weiterhin werden die aus dem letzten Bericht formulierten Gesundheitsziele überprüft und einer kritischen Analyse unterzogen.
Zahngesundheitsbericht für das Schuljahr 2007/2008 - 383 kB
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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Wichtige Informationen für alle, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder mit Lebensmitteln arbeiten.
Wer eine Tätigkeit in Küchen, Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben aufnimmt, muss sich vorher im Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) über Ansteckungsrisiken und Personalhygiene informieren lassen. Das gilt auch für Gemeinschaftseinrichtungen, in denen gekocht oder Essen ausgegeben wird. Hierzu werden nach vorheriger Terminabsprache mehrmals wöchentlich mündliche und schriftliche Belehrungen in kleinen Gruppen durchgeführt.
Zuständig für die Organisation und Terminvergabe ist:
Herr Böhde
Telefon: (04321) 942-2810
Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Zimmer 4
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9.00 – 12.00
Montag, Dienstag: 14.00 – 16.00
Donnerstag: 14.00 – 17.00
Die Gebühr für die Belehrung beträgt 20,00 EUR und muss am vereinbarten Termin vor der Belehrung entrichtet werden. Ferner ist ein Ausweis mitzubringen.
