Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt). Veterinärämter in Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage TierSchG Was sollte ich noch wissen? Weitere
Veranstaltung teilnehmen. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll. Rechtsgrundlage § 70 Gewerbeordnung
erlassen. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Gebühren fallen an? Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der La
werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 15 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG) § 15 GastG
gen erforderlich. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Unterlagen werden benötigt? Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit) an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder
verboten. An wen muss ich mich wenden? An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG), § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden
erforderlich sein. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes. Welche Unterlagen werden benötigt? Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung, Be
und mit sich führen. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen. An eine A [...] Sie …