Hunde ist verboten. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG). § 15 HundeG
werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 5 Gaststättengesetz (GastG) § 5 GastG
untersagen. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 31 Gaststättengesetz (GastG), § 35 Gewerbeordnung (GewO). § 31 GastG § 35 GewO
Veranstalter anmelden. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).. Was sollte ich noch wissen? Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie
Wie gehe ich mit einem gefundenen Fahrrad um? Der Fund ist dem Fundbüro für Fundfahrräder des Ordnungsamtes unverzüglich anzuzeigen: Telefon 04321 942 2383 Wird das Fundfahrrad abgeholt oder muss ich das
Standplatzgenehmigung. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet. Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung
Behörde anzeigen. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen. Wichtiger Hinweis: Für die Anzeige einer
e erteilt werden. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Gebühren fallen an? Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue
werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 15 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) § 15 GastG
kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110). Rechtsgrundlage § 5 Abs. 2, 3 Wassergesetz