Ehrenamtliche Vormundschaft

... für ein Kind oder einen jungen Menschen übernehmen

Solange Kinder und Jugendliche noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen sie jemanden, der die rechtliche Vertretung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder wollen, muss das Familiengericht eine andere erwachsene Person mit diesen Aufgaben betrauen.

Der Fachdienst Familien- und Jugendhilfe der Stadt Neumünster sucht Menschen, die ehrenamtlich die Vormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen (Mündel) übernehmen möchten.
Die ehrenamtliche Vormundschaft ist ein besonders verantwortungsvolles, aber auch erfüllendes und sinnstiftendes Ehrenamt.

Die Koordinationsstelle Vormundschaften des Fachdienstes Familien- und Jugendhilfe bildet engagierte Bürger aus, die dafür in Frage kommen und begleitet die ehrenamtlichen Vormünder auch während ihres Ehrenamtes fachlich und vertrauensvoll.

Wenn ihr Interesse geweckt wurde, ein Kind oder einen Jugendlichen auf seinem Weg des Erwachsenwerden als ehrenamtlicher Vormund zu begleiten, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns.

Kontakt:

Koordination Vormundschaften
Christina Mansmann
Telefon: 04321 942 2645
E-Mail: christina.mansmann@neumuenster.de

Postanschrift:
Fachdienst 52
24516 Stadt Neumünster
Postfach 2640

Gut zu wissen

Die Übernahme einer Vormundschaft für ein minderjähriges Kind erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich für die Bedürfnisse und Interessen eines fremden Kindes zu öffnen. Die Übernahme einer Vormundschaft ist zumeist auf Dauer angelegt, eine längerfristige Bereitschaft ist erforderlich. Der Umgang mit Kindern, Bezugspersonen und Herkunftseltern erfordert gleichermaßen Klarheit und Feinfühligkeit.

Als ehrenamtlicher Vormund sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie sind bereit, ein langjähriges und kontinuierliches, verantwortungsvolles Engagement zu übernehmen.
  • Sie haben eine wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen.
  • Sie sind in der Lage, sich offen mit anderen Menschen, Lebensweisen und Kulturen auseinanderzusetzen.
  • Sie sind kritikfähig und bereit zur Reflexion des eigenen Handelns als Vormund.
  • Sie sind bereit zur Akzeptanz und sich mit der Geschichte des minderjährigen Kindes und seiner Herkunftseltern auseinanderzusetzen.
  • Sie können mit Enttäuschungen umgehen und Entscheidungen anderer respektieren.
  • Sie sind bereit zu Kooperation und Zusammenarbeit mit Familiengericht, Jugendamt und anderen Behörden und Institutionen.
  • Sie verfügen über Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungskraft zur Vertretung der Interessen des Mündels (minderjährigen Kindes).
  • Sie haben ausreichende zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zum Mündel, die Sie einbringen.
  • Sie sind psychisch und physisch gesund.
  • Sie leben in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen.

Die ehrenamtlichen Vormünder werden durch eine intensive Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Fachlich werden sie durch regelmäßige Gruppen- und bei Bedarf Einzelberatungen und Supervisionen begleitet und betreut. Die regelmäßige Teilnahme an Beratungs- und Supervisionsangeboten ist verbindlich. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung sind vorzulegen.

Besondere Zielgruppen:

  • Eine spezielle Ausbildung oder berufliche Qualifikation ist NICHT erforderlich.
  • Menschen (w/m/d) in gesicherter beruflicher Stellung oder im Ruhestand
  • (Ehemalige) Beschäftigte in verantwortlichen Positionen des Finanzwesens, der Justiz, der Wirtschaft, des Bildungs- oder Sozialwesens oder vergleichbaren Berufsfeldern