Sterbefall anzeigen

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

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Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 28-31 PstG

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Standesamt

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2083

E-Mail: standesamt@neumuenster.de
Webseite: Standesamt Neumünster
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Sterbefälle A - E

    Telefon: +49 4321 942-2448

  • Sterbefälle F - J

    Telefon: +49 4321 942-2484

  • Sterbefälle K - M

    Telefon: +49 4321 2462

  • Sterbefälle N - R, Sch und Nachbeurkundungen

    Telefon: +49 4321 942-2478

  • Sterbefälle S - Z

    Telefon: +49 4321 942-2348