Auflassung

Leistungsbeschreibung

Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen der Veräußerin/dem Veräußerer und der Erwerberin/dem Erwerber eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung grundsätzlich bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einer Notarin/einem Notar abgeben.

Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen der Erwerberin/des Erwerbers zu schützen, wird in der Regel auf entsprechende Belehrung der Notarin/des Notars im Grundbuch die Auflassung vorgemerkt, bis die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.

Teaser

Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen Veräußerin / Veräußerer und Erwerberin / Erwerber eines Grundstücks.

An wen muss ich mich wenden?

An die Grundbuchämter, die bei den Amtsgerichten geführt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Amtsgericht Neumünster

Boostedter Straße 26
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 940-0
Telefax: +49 4321 940-299

E-Mail: verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de
Webseite: www.amtsgericht-neumuenster.schleswig-holstein.de